
Gemeinderat [#1135]
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats
Einziger Punkt
Verwaltungsrechtsache Verch vs Hacker
Rathaus, Großer Sitzungssaal
Dienstag, 18. Februar 2025, 17:00 Uhr
Bericht
10 Einwohner kamen zu dieser Sitzung. 2 Angestellte des Rathauses saßen ebenfalls auf den Stühlen im Zuschauerraum. Am Pressetisch hatten 2 Personen Platz genommen. Zu Beginn waren 15 Gemeinderatsmitglieder anwesend; nach rund 20 Minuten kam noch ein CDU-Rat hinzu.
- Der Bürgermeister rief den Punkt Verwaltungsrechtssache Tanja Verch u.a. gegen Ingo Hacker wegen Kommunalverfassungsstreit - Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Oktober 2024 auf. Danach erklärte er sich für befangen, übergab die Sitzungsleitung dem 1. Beigeordneten und verließ den Platz auf der Verwaltungsbank. Kurz danach erklärte sich auch die Fraktionsvorsitzende der IGL für befangen und nahm ebenfalls in den Zuschauerreihen Platz.
Der 1. Beigeordnete erläuterte den Zweck der heutigen Gemeinderatssitzung: Man wolle 'wesentliche Inhalte' des Urteils verstehen und müsse dann anschließend entscheiden, ob die Gemeinde in Berufung gehe.
Der Anwalt des Bürgermeisters nannte es eine 'äußerst spannende Entscheidung'. Es hat lange gedauert, bis die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt wurde. Die Kurzzusammenfassung lautet: 4 Anträgen der Klägerin wurde zugestimmt und 4 wurden abgelehnt. Die 4 Anträge des nicht wiedergewählten Klägers wurden nicht behandelt. Sein Nichteinzug in den Gemeinderat führte zu einem erledigenden Interesse.
Das Haushaltsverfahren an sich stand nicht zur Verhandlung – ein Satz, den der Jurist in der nächsten halben Stunde noch öfters wiederholen sollte. Der Klagepunkt zur Erstellung der Protokolle wurde abgewiesen, da ein einzelnes Ratsmitglied hierzu 'kein subjektives Klagerecht' hat.
Beim Thema Redezeitbegrenzung wurde ein 'Feststellungsinteresse verneint', da diese in den Folgejahren durch einen Gemeinderatsbeschluss geregelt wurde.
Ferner hat das Gericht auf den 'Gestaltungsspielraum' der Geschäftsordnung (des Gemeinderats) hingewiesen.
Die Klägerin hat ihre Klage 2-mal erweitert. Diese wurden aber vom Gericht wegen 'Organtreue' und verspäteter Einreichung abgelehnt.
Ein großer Streitpunkt war das Thema wiederholender Antrag. Hier stellt sich für das Gericht die Frage, ob dies jeweils ein Sachantrag oder Haushaltsantrag war. 'So einfach war es aber nicht', fasste der Jurist die Entscheidung zu diesem Punkt zusammen. Denn hierbei gilt es, den 'objektiven Empfängerhorizont' zu berücksichtigen. Als Faustregel gilt: Besteht eine klare Zuordnung zur Tagesordnung, so ist es ein Sachantrag und er ist zu behandeln. Dem Gemeinderat steht es aber frei, den Umgang mit solchen Anträgen in sein Hauptsatzung zu regeln.
'An keiner einzigen Stelle' wurde vom Gericht die Nichtöffentlichkeit der Vorberatungen gerügt.
Die Kostentragung ist etwas komplizierter geregelt.
Zusammenfassend beurteilte er das Urteil als 'klares 1:1 in Fußballersprache'.
In der anschließenden Aussprache bedauerten mehrere Räte, '0dass es zu diesem Verfahren' gekommen ist. Beiden Seiten wurde zur 'verbalen Abrüstung' geraten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Kompromiss eine wichtige Eigenschaft der Demokratie ist. Auch die Frage nach der Kostenteilung kam zur Sprache.
Hierzu meinte der Anwalt: 'Es war ein Kommunalverfassungsstreit'. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die gerichtlich festgestellten Kosten von der Gemeinde getragen werden. Er stellte auch noch einmal klar, dass das 'Haushaltsaufstellungsverfahren nicht in Abrede gestellt' wurde. Und auch eine Redezeitbeschränkung ist grundsätzlich zulässig.
Bevor der 1. Beigeordnete über den Antrag der Verwaltung abstimmen lassen konnte, stellte die IGL-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, der Gemeinderat möge sich für unzuständig erklären. Dies führte zu einer längeren Beratung zwischen Verwaltung und Anwalt. Schließlich erklärte der 1. Beigeordnete, dass der Antrag als Sachantrag eingestuft wird, aber dennoch zuerst behandelt wird. Allerdings wurde der Antrag bei Stimmengleichheit (8:8) abgelehnt. Der Verwaltungsvorschlag, keine Zulassungsbeschwerde zu erheben, fand dann mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen eine deutliche Mehrheit. Somit ist das Verfahren abgeschlossen, sofern nicht die Klägerin diese Zulassungsbeschwerde erhebt.
Zum Abschluss stellte der 1. Beigeordnete in seinem Schlusswort fest, dass das Verfahren nicht nur Zeit gekostet hat, sondern auch die Köpfe der Verwaltung beschäftigt hat. 'Es ging klar zu Lasten der Sacharbeit.'
Die Sitzung war um 18:25 Uhr beendet.
Letzte Aktualisierung:
23.02.2025 16:15 Uhr